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Kollektenbons

5. Juni 2011

Die kleinen sonntäglichen Beträge, die wir alle in den Klingelbeutel und in die Opferstöcke einwerfen, machen im Jahr eine beachtliche Summe aus. Doch diese Beträge können Sie steuerlich absetzen. Wie? Durch den Erwerb von Kollektenbons.

Kollektenbons gibt es in der Stückelung von 1 €, 2 €, 5 € und 10 €. Über den Erwerb von Kollektenbons erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung.

Sie können die Kollektenbons bargeldlos oder gegen Barzahlung im Pfarrhaus erwerben. Außerdem werden wir wie früher an bestimmten Sonntagen nach den Gottesdiensten die Kollektenbons zum Verkauf anbieten – zum ersten Mal wieder am 12. Juni.

Gerd Zimmermann