Wann können wir unser Kind taTaufkerzenufen lassen?
In unserer Gemeinde sind bestimmte Sonntage als Taufsonntage festgelegt. In der Regel feiern wir einen Gottesdienst im Monat als Taufgottesdienst. Die Termine für die Taufsonntage finden Sie auf der Homepage oder sie können im Pfarramt erfragt werden.

Sind auch spezielle Taufgottesdienste möglich?
Mit der Taufe wird der Täufling in die Kirche aufgenommen und gehört nun zu unserer Gemeinde. Daher gehört die Taufe in den Gemeindegottesdienst. So wird auch der versammelten Gemeinde deutlich, dass sie für ihr "neues" Mitglied Verantwortung übernimmt - bei der Taufe wird darauf übrigens ausdrücklich hingewiesen. Aus diesem Grund, gibt es grundsätzlich keine besondere Taufgottesdienste an anderen Tagen.In den letzten Jahren fanden im Juli immer auch gemeinsame Taufgottesdienste mit unserer Nachbargemeinde Staffort-Büchenau am Baggersee statt. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auch im Pfarramt.

Wir möchten unser Kind erst später taufen lassen. Gibt es ein Höchstalter für die Taufe?
Traditionell werden in der evangelischen Kirche die Kinder recht bald nach der Geburt getauft. Bei kleinen Kindern wird besonders deutlich, dass Gottes Zuwendung und Liebe zu einem Menschen nicht von irgendwelchen Vorleistungen abhängig sind. In manchen christlichen Kirchen und Gruppen wird allerdings Wert darauf gelegt, dass der Taufwillige eine bewusste Entscheidung für seine Taufe und den christlichen Glauben trifft. So gibt es also auch für einen Taufaufschub gute Gründe. Ein Höchstalter für die Taufe gibt es nicht. Kinder, die noch nicht getauft sind, können trotzdem am Religionsunterricht teilnehmen, den Zwergengottesdienst, die Jungschar oder den Kindergottesdienst besuchen.

Unser Kind ist nicht getauft, möchte aber konfirmiert werden. Geht das?
Bei der Taufe eines Kleinkindes versprechen Eltern und Paten, ihr Kind mit dem christlichen Glauben vertraut zu machen. Die Konfirmation ist die eigene und selbstständige Bestätigung des damals als Kind Getauften zu dieser Entscheidung. Daher ist eine Konfirmation ohne Taufe weder sinnvoll noch möglich. Es ist aber durchaus üblich, sich während der Konfirmandenzeit taufen zu lassen. Traditionell findet diese Taufe dann im Osternachtsgottesdienst statt.

Können wir unser Kind in unserem Traugottesdienst taufen lassen?
Selbstverständlich. Der genaue Ablauf des Gottesdienstes und der Taufe wird dann im Traugespräch besprochen.

Wir gehören nicht beide der evangelischen Kirche an. Kann unser Kind dennoch evangelisch getauft werden?
Die Taufe wird zwischen den meisten christlichen Kirchen gegenseitig anerkannt. Eine Taufe im evangelischen Gottesdienst ist also auch möglich, wenn ein Elternteil einer anderen Konfession angehört. Es ist Aufgabe der Eltern, hier zu entscheiden, wo ihr Kind getauft werden soll. Bedenken Sie, dass mit der Taufe auch die Aufnahme in die jeweilige Kirche erfolgt. Ist ein Elternteil aus der Kirche ausgetreten, so ist eine Taufe dennoch möglich. Wichtig ist jedoch, dass er oder sie hinter der Entscheidung zur Taufe steht und sie nicht ablehnt.

Muss ich mich "umtaufen" lassen, wenn ich die Konfession wechseln möchte?
Nein. Die Taufe verbindet die christlichen Kirchen untereinander und wird gegenseitig anerkannt. Sie wird nur einmal vollzogen.

Wir sind beide aus der Kirche ausgetreten. Können wir unser Kind dennoch taufen lassen?
Gottes Liebe und Zuwendung zu dem Kind sind nicht von der Kirchenzugehörigkeit der Eltern abhängig. Allerdings versprechen Eltern und Paten bei der Taufe, für die christliche Erziehung Sorge zu tragen. Dazu gehört es auch, in das Leben der Gemeinde einzuführen und die Gemeinschaft mit anderen Christen zu suchen. Daher ist es mehr als wünschenswert, wenn Sie als Eltern sich der Gemeinde zugehörig und verpflichtet wissen. Wenn Sie dennoch eine Taufe wünschen, wenden Sie sich bitte an das Pfarramt. Die Taufe Ihres Kindes ist auch eine gute Gelegenheit, wieder in die Kirche einzutreten.

Was müssen wir bei der Auswahl der Paten beachten?
Grundsätzlich kann jeder religionsmündige Christ ein Patenamt übernehmen, der einer christlichen Kirche angehört. Unproblematisch ist dies, wenn die betreffende Kirche Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) ist. Das heißt im Umkehrfall: wer aus der Kirche ausgetreten ist, kann nicht Pate werden. Damit ist aber noch nichts darüber gesagt, ob er in der christlichen Erziehung Ihres Kindes nicht dennoch eine wichtige Rolle einnimmt. Bitte achten Sie bei der Auswahl Ihrer Paten aber darauf, dass zumindest die Hälfte Ihrer Paten evangelisch ist. Ihr Kind soll ja nicht nur in den christlichen Glauben, sondern auch in "seine" evangelische Kirche hineinwachsen.

Wir haben uns mit einem Paten zerstritten. Können wir ihn als Paten "streichen" lassen?
Nein, denn der Pate war Zeuge der Taufe. Die Patenaufgabe ist einmalig und lässt sich auch nicht rückgängig machen, wenn der Pate seinen Aufgaben nicht nachkommt.

Wir haben viele Ideen für den Taufgottesdienst. Können wir diese in den Gottesdienst einbringen?
Natürlich! Es ist schön, wenn Eltern und Paten (oder auch Ihre Gäste) sich am Gottesdienst beteiligen. Näheres besprechen Sie am besten im Taufgespräch.